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   VGH Bayern, 21.03.2006 - 14 CS 06.134   

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VGH Bayern, 21.03.2006 - 14 CS 06.134 (https://dejure.org/2006,47203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2006 - 14 CS 06.134 (https://dejure.org/2006,47203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2006 - 14 CS 06.134 (https://dejure.org/2006,47203)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 15 ZB 10.97

    Baugenehmigung für Biogasanlage im Dorfgebiet; Nachbarklage; Silagegeruch;

    Im Übrigen gehört der Biogasanlagen zuzurechnende Silagegeruch zu den im Dorfgebiet typischen Gerüchen (BayVGH vom 21.3.2006 Az. 14 CS 06.134 ).

    Mit der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Biogasanlage sei in der geplanten Größenordnung im faktischen Dorfgebiet jedenfalls gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb nach der hier anzuwendenden typisierenden Betrachtungsweise zulässig (vgl. BayVGH vom 21.3.2006 Az. 14 CS 06.134 ; vgl. ferner BVerwG vom 11.12.2008 Az. 7 C 6.08 NVwZ 2009, 585), haben sich die Kläger nicht auseinander gesetzt.

  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 5 S 16.460

    Grenzen des Nachbarschutzes bei Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Aus der in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gesetzlich angeordneten Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich kann entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht geschlossen werden, dass diese generell nur im Außenbereich zulässig sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2006 - 14 CS 06.134, juris Rn. 15).

    Biogasanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind entweder ebenso wie privilegierte landwirtschaftliche Vorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) gemäß § 34 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BauNVO als Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe zulässig oder gemäß §§ 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 BauNVO als nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelassen (BayVGH, B.v. 21.3.2006 - 14 CS 06.134, juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Die Errichtung der Biogasanlage und ihr Betrieb sind im faktischen Dorfgebiet jedenfalls gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb nach der hier anzuwendenden typisierenden Betrachtungsweise allgemein zulässig (vgl. BayVGH vom 21.3.2006 - 14 CS 06.134 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Die Errichtung einer Biogasanlage kann unter Umständen sogar im Innenbereich zulässig sein (z.B. in Gewerbe- oder Industriegebieten, aber auch in einem Dorfgebiet - z.B. BayVGH, Beschluss v. 21. März 2006 - 14 CS 06.134 -, zit. nach juris, Rn 14; vgl. auch Fillgert, a.a.O. S. 343), jedenfalls wäre sie aber an anderer Stelle im Außenbereich - z.B. auf dem Gelände des die verwendeten Rohstoffe anliefernden angrenzenden Betriebes - möglich.
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 14 ZB 11.1730

    Keine ernstlichen Zweifel

    Letztlich verweist sie selbst auch auf die Anwendung der VDI-Richtlinie 3471 (Schweine), sofern - was vorliegend weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist - nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Vorgehensweise erforderten (s. auch BayVGH vom 14.1.2004 a.a.O.; BayVGH vom 17.9.2002 Az. 14 ZB 02.681; BayVGH vom 21.3.2006 Az. 14 CS 06.134).
  • VG Würzburg, 09.09.2008 - W 4 K 08.652

    Baugenehmigung; Ablehnung nur wegen des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde;

    Die bei einer Rechtsprechungsrecherche gefundenen Gerichtsentscheidungen aus den vergangenen drei Jahren fielen mit einer Ausnahme (VG München, B.v. 27.07.2005, M 11 S 05.2370 ) alle für die Nachbarn negativ aus, wobei die Situation der Betroffenen durchwegs ungünstiger war als im vorliegenden Fall (siehe BayVGH, B.v. 13.03.2007, 14 CS 06.2871 , Nachbar im WA am Rand, 100 m Abstand; VG München, U.v. 13.07.2006, M 11 K 06.475 , Abstand des Wohnhauses zum Fahrsilo 55 m; BayVGH, B.v. 04.07.2006, 14 CS 05.3124 u.a. , Biogasanlage 2.739 t/a im MD; VG Augsburg, U.v. 06.08.2007, AU 5 K 06.578 , Nachbar im WA am Ortsrand, Abstand 180 m; Nds OVG, B.v. 20.07.2007, 12 ME 210/07 , Nachbar im WR am Ortsrand, Anlage mit 1, 234 MW 100 m entfernt; VG Bayreuth, U.v. 19.04.2007, B 2 K 06.145 , Nachbar im WA, Abstand 75 m; Nds OVG, B.v. 14.03.2007, 1 ME 222/06 , Nachbar im MD, Abstand zur Siloplatte 35 m; VGH BW, B.v. 03.05.2006, BauR 2006, 1870, Nachbar im MD, Abstand 150 m, BayVGH, B.v. 21.03.2006, 14 CS 06.134 , Anlage am Ortsrand, Abstand zum Nachbarn 110 m; VG Karlsruhe, U.v. 28.04.2005, 6 K 1840/04 , Abstand zum Wohnhaus zwischen 70 und 85 m).
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